Sind Füsslinge oder Neopren-Hauben im Triathlon-Wettkampf eigentlich erlaubt?
Nein, bei einem Triathlon-Wettkampf ist dies explizit verboten. Für das Tragen des Neopren-Anzuges (Wetsuit) gelten folgende Wettkampfbestimmungen:
• Wetsuits dürfen nicht dicker als 5 mm sein. Wenn ein Wetsuit aus zwei Teilen bestehen, so dürfen auch die überlappenden Stellen nicht dicker als 5 mm sein.
• Jegliche Geräte, die einen Antrieb oder einen sonstigen Vorteil für den Athleten ermöglichen, sind verboten.
• Die äusserste Schicht des Wetsuits muss während des Schwimmens eng am Körper des Athleten anliegen.
• Der Neopren kann sämtliche Körperstellen bedecken mit Ausnahme von Händen, Füssen und Gesicht.
• Bei welchen Temperaturen Neopren-Anzüge erlaubt oder verboten sind, ist im Wettkampfreglement von Swiss Triathlon festgehalten (www.swisstriathlon.ch -> Inside – >Downloads).
• Multisportevents wie beispielsweise der Swissman oder Inferno-Triathlon haben eigene Regeln. Bei diesen Anlässen ist das Tragen des Neopren-Anzuges obligatorisch.