Bildquelle: © SwissImage

Bei einem Velorennen stürzt ein Fahrer beim Überfahren eine Tramschiene und verletzt sich. Wäre es Aufgabe des Veranstalters gewesen, die Tramschiene abzudecken, oder ist der Fahrer selber schuld?

Bei allen Sportveranstaltungen gilt im Grundsatz: Lesen Sie jeweils die genauen Teilnahmebedingungen! Denn die Veranstalter definieren die Wettkampfregeln. Mit der Anmeldung an einem Velorennen bestätigen die Teilnehmer, dass sie sich bewusst sind, dass dies eine Sportart mit hoher Geschwindigkeit ist und ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht. Manchmal muss man bei der Teilnahme sogar bestätigen, dass man sich bewusst ist, dass auch Verletzungen mit dauerhaften Behinderungen möglich sind oder solche, die gar zum Tode führen.

Werbung

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie auf eigenes Risiko teilnehmen, sich schützen (Helm) und dass die Versicherung gegen Unfall und Krankheit Sache der Teilnehmer ist. Sportveranstalter weisen in der Regel explizit darauf hin, dass sie jegliche Haftung ablehnen und dass zum Beispiel Massnahmen des im Einsatz stehenden professionellen Rettungsdienstes individuell in Rechnung gestellt werden.

In den meisten Wettkampfreglementen findet sich der Passus: Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung teil. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Selbstverständlich muss bei einer Sportveranstaltung die Strecke vernünftig abgesichert werden, dies gehört zu den Bewilligungsbedingungen, die der Veranstalter einhalten muss, damit er überhaupt die Bewilligung für die Durchführung des Sportanlasses erhält. Dennoch bietet dies keine Gewähr, dass kein Unfall passieren kann. Und wenn der Veranstalter keine Sorgfaltspflicht konkret missachtet, kann meist keine Haftung erstritten werden.

Was Sie auch interessieren könnte

Kommentare

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert